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   VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 K 3718/10   

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https://dejure.org/2011,2989
VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 K 3718/10 (https://dejure.org/2011,2989)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.12.2011 - 17 K 3718/10 (https://dejure.org/2011,2989)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Dezember 2011 - 17 K 3718/10 (https://dejure.org/2011,2989)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangelnde Einstufbarkeit eines privaten ungewidmeten Weges als eigenständige erschließende Straße i.S.d. Straßenreinigungsgebührenrechts; Rechtliche Ausgestaltung der Erschließung eines Grundstücks durch eine öffentliche Straße i.S.d. § 3 Abs. 1 StrReinG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1991 - 9 A 1610/90

    Zugangsmöglichkeit; Hinterliegergrundstück; Erschließung; Straßenreinigung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 K 3718/10
    Ausreichend ist jedoch auch eine etwaige schuldrechtlich garantierte Position, vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. Dezember 1991 - 9 A 1610/90 -, NWVBl. 1992, 257.

    Schuldrechtliche Ansprüche gegen den Eigentümer des Vorderliegergrundstücks können genügen, sofern sie eine solche Zugangsgarantie bieten, vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. Dezember 1991 - 9 A 1610/90 -, NWVBl. 1992, 257; Beschluss vom 6. Mai 2011 - 9 A 2929/08 -, Rn. 17 (juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.1989 - 9 A 469/87
    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 K 3718/10
    Er ist in der Rechtsprechung als Maßstab zur Erhebung von Straßenreinigungsgebühren anerkannt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 31. August 1989 - 9 A 469/87 -, KStZ 1990, 98.

    Mit der Straßenreinigungsgebühr wird nicht der Vorteil für die Reinigung einer bestimmten Teilkehrlänge der Straße abgegolten, sondern derjenige, der den Eigentümern aller von der Straße erschlossenen Grundstücken für die Reinigung der gesamten Straße jeweils zukommt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 31. August 1989 - 9 A 469/87 -, KStZ 1990, 98.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2000 - 11 A 1045/97

    Feststellung der Öffentlichkeit einer Wegefläche; Straßenanliegergebrauch von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 K 3718/10
    Für nicht förmlich nach nordrhein-westfälischem Straßenrecht gewidmete Straßen ist bezüglich der Frage der Öffentlichkeit einer Straße oder eines Weges, der vor dem 1. Januar 1962 vorhanden war, auf das Wegerecht abzustellen, unter dessen Geltung der Weg entstanden ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. Juni 2000 - 11 A 1045/97 -, Rn. 56 (juris).

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. Juni 2000 - 11 A 1045/97, Rn. 83 (juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - 11 A 251/01

    Öffentlichkeit eines Straßenstücks wegen dessen Querung eines Privatgrundstücks;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 K 3718/10
    Die Nichterweislichkeit der Öffentlichkeit geht zu Lasten des Klägers als demjenigen, der sich auf die Öffentlichkeit des Weges beruft, vgl. OVG NRW, Urteil vom 26. November 2003 - 11 A 251/01 -, Rn. 71 (juris).

    Auch gemeindlich durchgeführte Ausbauarbeiten weisen für sich gesehen den Widmungswillen der Gemeinde nicht nach, vgl. OVG NRW, Urteil vom 26. November 2003 - 11 A 251/01 -, Rn. 89 (juris).

  • BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 48.11

    Verfahrensmängel; Anordnung und Dauer der aufschiebenden Wirkung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 K 3718/10
    Bei den Anträgen des Klägers auf Beiziehung weiterer Verwaltungsvorgänge der Beklagten gemäß § 99 Abs. 1 VwGO handelt es sich lediglich um Beweisanregungen und nicht um Beweisanträge im Sinne von § 86 Abs. 2 VwGO, vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. September 2011 - 9 B 48/11 -, - 9 VR 3/11 -, Rn. 11 (juris).
  • OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03

    Voraussetzungen eines Notwegerechts

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 K 3718/10
    Auch sind bei der Konkretisierung des Notwegs historisch gewachsene lokale Gegebenheiten in dem Sinne zu beachten, dass auf früher vorhandene Wegeverhältnisse Rücksicht zu nehmen ist, vgl. Säcker, in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 6, 4. Aufl. 2004, § 917, Rn. 29; vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 19. Februar 1999 - 4 U 127/98 - (juris) und OLG Saarbrücken, Urteil vom 9. März 2004 - 7 U 289/03 - (juris), wonach die Nutzung eines Notwegs in einem Umfang, der unter Berücksichtigung der fortgeschrittenen Technisierung der bisherigen jahrzehntelangen Nutzung entspricht, nicht untersagt werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2009 - 11 A 3657/06

    Entstehung eines Weges in der Rheinprovinz nach französischem Wegerecht;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 K 3718/10
    Auch dann würde es sich lediglich um eine Abkürzung zwischen der Jstraße und der Gstraße handeln, nicht jedoch um eine notwendige Verkehrsverbindung, vgl. zum französischen Wegerecht OVG NRW, Urteil vom 29. April 2009 - 11 A 3657/06 -, Rn. 44 (juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - 9 A 2634/09

    Annahme einer selbstständigen Erschließungsanlage bei einem von den öffentlichen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 K 3718/10
    In der Regel ist ein für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehener Stichweg im straßenreinigungsrechtlichen Sinn als selbstständig zu qualifizieren, wenn er länger als 100 Meter ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 9 A 2634/09 - (juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 9 A 2929/08

    Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren bei fehlender Erschließung des

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 K 3718/10
    Schuldrechtliche Ansprüche gegen den Eigentümer des Vorderliegergrundstücks können genügen, sofern sie eine solche Zugangsgarantie bieten, vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. Dezember 1991 - 9 A 1610/90 -, NWVBl. 1992, 257; Beschluss vom 6. Mai 2011 - 9 A 2929/08 -, Rn. 17 (juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - 9 A 2599/10

    Berücksichtigung eines Notwegerechts im Hinblick auf die Erhebung von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 K 3718/10
    Auch ein Notwegerecht nach § 917 Abs. 1 BGB ist geeignet, eine tatsächliche Zugangsmöglichkeit eines Hinterliegergrundstückes zur gereinigten Straße im straßenreinigungsrechtlichen Sinn rechtlich zu sichern, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2011 - 9 A 2599/10 - (juris).
  • VG Düsseldorf, 27.09.2006 - 16 K 1266/05
  • OLG Celle, 19.02.1999 - 4 U 127/98
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1980 - 2 A 1912/80

    Bemessung der Straßenreinigungsgebühren für Hinterlieger bei Frontmetermaßstab

  • VG Minden, 23.03.2006 - 9 K 1368/05
  • VG Köln, 14.03.2003 - 27 K 4515/99

    Rechtmäßigkeit des Bescheids zur Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1989 - 9 A 1974/87
  • BFH, 12.11.2009 - IV B 8/09

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei obligatorischen

  • VG Düsseldorf, 19.08.2004 - 16 L 1928/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids zur nachträglichen Heranziehung zu

  • VG Düsseldorf, 01.12.2009 - 16 K 3367/09

    Voraussetzungen der unvordenklichen Verjährung i.R.d. Qualifizierung eines Weges

  • LG Wuppertal, 12.12.2012 - 8 S 52/12

    Anspruch eines Eigentümers auf Untersagung der Nutzung eines in seinem Eigentum

    Ebenso wenig begründet die Tatsache, dass der Weg in einer Karte eingetragen war eine Vermutung seiner Öffentlichkeit ( vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2011 17 K 3718/10 ).

    Denn nach dem Jahr 1962 konnte eine öffentliche Straße nur noch durch ausdrückliche Widmung entstehen, so dass in dieser Zeit vorgenommene Maßnahmen, wie Arbeiten an dem Belag, keine Hinweise auf die Öffentlichkeit der Straße darstellen können ( vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2011, 17 K 3718/10 ).

  • OLG Hamm, 17.03.2021 - 11 U 169/20

    Schadensersatzanspruch nach einem Glätteunfall wegen

    Dabei kommt der Widmung konstitutive Wirkung zu, so dass allein die Benutzung der Verkehrsfläche durch die Allgemeinheit nicht zu deren Einstufung als öffentliche Straße führt (VG Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2011, 17 K 3718/10 - Rz. 24; Hengst/ Majchorek, Kommentar zum Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, § 6 Anm. 1).
  • VG Düsseldorf, 04.09.2015 - 17 K 1229/14
    Die Erschließung muss durch eine öffentliche Straße erfolgen, denn ein privater, ungewidmeter Weg kann mangels kommunaler Reinigungspflicht keine eigenständige erschließende Straße im Sinne des Straßenreinigungsgebührenrechts sein, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 2. Dezember 2011 - 17 K 3718/10 -, juris Rn. 19; Wichmann, Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis, 7. Aufl. 2013, Rn. 333.
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